- Weltweiter Versicherungsschutz im Ausland
- Schutz bei Erkrankungen und Unfall
- 24-Stunden-Notrufservice
Auslandsreise-Krankenversicherung
Attraktiver Schutz bei Auslandsreisen
Mit den Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V sind Sie weltweit gut versichert. Diese springen ein, wenn Sie bei Ihrer Auslandsreise medizinische Hilfe brauchen. Die Auslandsreise-Unfallversicherung der R+V bietet zusätzlichen Schutz. Mit dieser Kombination können Sie Ihre Reise unbeschwert genießen.
Auslandsreise-Krankenversicherungen im Überblick
R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen
In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Das kann im Einzelfall erhebliche Zuzahlungen, beispielsweise bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten bedeuten. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen häufig keinen 100-prozentigen Schutz im Ausland.
Ihre Vorteile mit den R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen
Die Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise.
- Ambulante und stationäre Heilbehandlung
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Reparatur von Zahnersatz
- Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
- Bestattungs- oder Überführungskosten
Dauer des Versicherungsschutzes und Gültigkeit
Für unkomplizierten, andauernden Versicherungsschutz stehen Ihnen die Tarife FernWeh und FernWeh Familie zur Verfügung. Diese verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr.
Allgemein gilt: Bei jeder Reise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Sie können gegen einen Zusatzbeitrag auch eine Verlängerung der Versicherungsdauer über 45 Tage hinaus vereinbaren – und das bis insgesamt zwei Jahre.
Konditionen
Beiträge zu den Auslandsreise-Krankenversicherungen
Bei den Auslandsreise-Krankenversicherungen richtet sich der Beitrag nach dem Alter der zu versichernden Person. Familien können sich zu einem günstigen Beitrag versichern. Reisen über 45 Tage hinaus können gegen Mehrbeitrag versichert werden.
Beiträge für Reisen bis 45 Tage
Personengruppe | Tarife FernWeh und FernWeh Familie2 Beitrag pro Jahr |
---|---|
Einzelperson bis 64 Jahre1 | 10,80 EUR |
Einzelperson ab 65 Jahre1 | 46,80 EUR |
Familie | 22,80 EUR3 |
Wenn Sie länger als 45 Tage am Stück verreisen möchten, können Sie Ihren Krankenversicherungsschutz durch einen zusätzlichen Beitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.
Rechenbeispiele für Reisen mit einer Dauer ab 46 Tagen
Personengruppe | Tarife FernWeh und FernWeh Familie2 Beitrag aufgeschlüsselt |
---|---|
Einzelperson bis 64 Jahre1 | 10,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag |
Einzelperson ab 65 Jahre1 | 46,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 6,50 EUR für jeden weiteren Reisetag |
Familie | 22,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag pro Person |
Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:
Telefon: +49 (0) 611 533-6290
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Ja, denn über die Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland versichert.
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
- Name und Anschrift des Ausstellers,
- Ausstellungsdatum,
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten,
- Diagnose.
Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen sollte auf dem Beleg außerdem vermerkt sein:
- Beschreibung der ärztlichen Leistung,
- Behandlungskosten,
- Behandlungsdaten.
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:
- Rezept mit Art und Menge des Produktes,
- Preis,
- Kaufdatum,
- Quittung.
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
- Aufnahme- und Entlassungsdatum,
- Krankheitsbezeichnung,
- Beschreibung der Leistungen.
Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG.
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- Eintrittsalter: Aktuelles Kalenderjahr minus Geburtsjahr.
- Zur Familie gehören der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner oder Lebensgefährte und Kinder bis zu 25 Jahren. Alle Familienangehörigen müssen in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Für Personen ab 65 Jahre ist eine Familienversicherung nicht möglich.